Seit 2013 können Einzelpersonen, deren Privatflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen,
die Befriedung ihres Grundstücks beantragen, um die Jagd dort ruhen zu lassen. Grundlage dafür
ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Für juristische Personen - beispielsweise Verbände - ist
dies jedoch nicht möglich. In einem erneuten Anlauf haben zwei Stiftungen aus Bayern und Niedersachsen versucht,
dieses Recht ebenfalls für sich zu beanspruchen.
Die „Stiftung Hof Butenland – Lebenshof für Tiere“ und die „Internationale Gabriele-Stiftung Verwaltungs-GmbH“ reichten
Verfassungsbeschwerde ein. Sie fühlen sich in ihren Grundrechten verletzt und fordern die Befriedung eigene
r Grundstücksflächen aus ethischen Gründen. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit einigen Jahren.