Jagd und Naturschutz

Hege und Pflege - Schutz und Erhalt

Der Begriff Naturschutz ist in unserer heutigen Gesellschaft allgegenwärtig. Sucht man jedoch nach einer klaren Definition, so wird man auf einige Schwierigkeiten stoßen.

Naturschutz ist keine Wissenschaft – auch wenn an vielen Stellen so getan wird-, vielmehr ist es eine gesellschaftspolitisch geprägte Umsetzung von Schutzprojekten und Maßnahmen, welche im Naturschutzgesetz geregelt sind.

Der Naturschutz in klassischen Sinne  basiert auf der Unterschutzstellung bestimmter Flächen, sei es als Naturpark, Nationalpark oder Biosphärenreservat, als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.

Jedoch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen für eine nachhaltige Sicherung bestimmter Arten und deren Lebensräumen. Zu wenig sind Lebensräume verbunden, zu sehr gestört durch die intensive Nutzung von angrenzenden Bereichen. Aus diesem Grund wird von vielen Naturschützern ein übergreifender Naturschutz gefordert, was nur funktionieren kann wenn die Naturnutzer (Land- und Forstwirtschaft) mit in den Umweltschutz einbezogen werden.

Diese Möglichkeit eines flächendeckenden Naturschutzes kann von der Jägerschaft wahrgenommen werden. Sie steht in engem Kontakt zu den Grundeigentümern, von denen sie die Flächen ihres Jagdreviers gepachtet haben. Durch die langfristigen Pachtzeiten (i.d.R. 10 Jahre) ist es der Jägerschaft ebenso möglich, Projekte die den Naturschutz betreffen, zu realisieren.

Dies ist keine Theorie: Jäger übernehmen heute echte Naturschutzaufgaben. Dies betrifft vor allem den direkt angewandten Naturschutz. Hier können die Schaffung von Ruhezonen, das Anlegen von Äsungsflächen sowie das Schaffen von Rückzugsmöglichkeiten für das Niederwild genannt werden, an welchen es nicht zuletzt durch intensive landwirtschaftliche Nutzung vieler Flächen fehlt. Über diese Einzelmaßnahmen hinaus haben sie in vielen Bundesländern eigene großflächige und langfristige Artenschutzprogramme z. B. für Rebhuhn, Hase, Auerwild, Birkwild, Haselwild, für Großtrappe, Seehund und Fischotter ins Leben gerufen.

Es soll nicht darüber hinweg getäuscht werden, dass die Regulierung bestimmter Wildarten einen großen Teil der jagdlichen Aufgaben ausmacht. Jedoch sei versichert, dass eine Reduzierung der Jägerschaft ausschließlich auf die „Hege mit der Büchse“ ihr und ihren vielschichtigen Naturschutzaufgaben nicht gerecht wird.

Jagd und Naturschutz

Hege und Pflege - Schutz und Erhalt


Der Begriff Naturschutz ist in unserer heutigen Gesellschaft allgegenwärtig. Sucht man jedoch nach einer klaren Definition, so wird man auf einige Schwierigkeiten stoßen.

Naturschutz ist keine Wissenschaft – auch wenn an vielen Stellen so getan wird-, vielmehr ist es eine gesellschaftspolitisch geprägte Umsetzung von Schutzprojekten und Maßnahmen, welche im Naturschutzgesetz geregelt sind.

Der Naturschutz in klassischen Sinne  basiert auf der Unterschutzstellung bestimmter Flächen, sei es als Naturpark, Nationalpark oder Biosphärenreservat, als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet.

Jedoch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen für eine nachhaltige Sicherung bestimmter Arten und deren Lebensräumen. Zu wenig sind Lebensräume verbunden, zu sehr gestört durch die intensive Nutzung von angrenzenden Bereichen. Aus diesem Grund wird von vielen Naturschützern ein übergreifender Naturschutz gefordert, was nur funktionieren kann wenn die Naturnutzer (Land- und Forstwirtschaft) mit in den Umweltschutz einbezogen werden.

Diese Möglichkeit eines flächendeckenden Naturschutzes kann von der Jägerschaft wahrgenommen werden. Sie steht in engem Kontakt zu den Grundeigentümern, von denen sie die Flächen ihres Jagdreviers gepachtet haben. Durch die langfristigen Pachtzeiten (i.d.R. 10 Jahre) ist es der Jägerschaft ebenso möglich, Projekte die den Naturschutz betreffen, zu realisieren.


Dies ist keine Theorie: Jäger übernehmen heute echte Naturschutzaufgaben. Dies betrifft vor allem den direkt angewandten Naturschutz. Hier können die Schaffung von Ruhezonen, das Anlegen von Äsungsflächen sowie das Schaffen von Rückzugsmöglichkeiten für das Niederwild genannt werden, an welchen es nicht zuletzt durch intensive landwirtschaftliche Nutzung vieler Flächen fehlt. Über diese Einzelmaßnahmen hinaus haben sie in vielen Bundesländern eigene großflächige und langfristige Artenschutzprogramme z. B. für Rebhuhn, Hase, Auerwild, Birkwild, Haselwild, für Großtrappe, Seehund und Fischotter ins Leben gerufen.

Es soll nicht darüber hinweg getäuscht werden, dass die Regulierung bestimmter Wildarten einen großen Teil der jagdlichen Aufgaben ausmacht. Jedoch sei versichert, dass eine Reduzierung der Jägerschaft ausschließlich auf die „Hege mit der Büchse“ ihr und ihren vielschichtigen Naturschutzaufgaben nicht gerecht wird.